Informationen des Elternrates

Aufgaben des Elternrates:

Die Zusammensetzung der Elternvertretungen sowie ihre Rechte und Pflichten sind in der "Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen" (Elternmitwirkungsverordnung -EMVO-) festgelegt.

Download der Verordnung als PDF-Datei:  

Zusammensetzung der Elternvertretungen

Die Eltern jeder Klasse wählen aus ihrer Mitte je einen Klassenelternsprecher. Dieser (bzw. sein Stellvertreter) vertritt die Interessen aller Eltern im Elternrat der Schule.

Der Elternrat der Schule wählt aus seinen Reihen zwei Vertreter in die Schulkonferenz.

Übersicht der Klassenelternsprecher

Vertreter der Eltern und Schüler in der Schulkonferenz

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